AGB

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen, Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 Vertragsabschluss

1. In Prospekten, Anzeigen, elektronischen Medien usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. Die jeweilige Preisliste verliert automatisch ihre Gültigkeit mit Erscheinen einer neuen Preisliste.

2. Wesentlicher Vertragsbestandteil ist die mit dem Kaufgegenstand ausgelieferte Bedienungsanleitung nebst Anlagen. Mit jedem Schiff wird ein umfassendes Handbuch ausgeliefert, welches wichtige Hinweise zur Montage und zum Betrieb enthält, die unbedingt befolgt werden müssen.

3. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

4. Für die auf unserer Internetseite angebotenen und über den elektronischen Geschäftsverkehr bestellbaren Waren gelten unsere besonderen Geschäftsbedingungen, die über das Internet abgerufen werden können.

5. Alle Vereinbarungen die zwischen uns und dem Kunden zur Ausführung des Vertrags getroffen werden sind schriftlich niederzulegen. Unsere Angestellten, Mitarbeiter und sonstigen Vertreter sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, da diese über den Inhalt der schriftlichen Vereinbarung hinausgehen.

6. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

7. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 3 Preise

1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, sofern nicht ausdrücklich Nettopreise angegeben sind.

2. Die Preise gelten ab Lager Inning und sind Selbstabholerpreise. Für komplette Boote und Rümpfe versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Bereitstellungspauschale inklusive Verpackung gemäß der aktuellen Preisliste. Die Ware wird für Selbstabholer in demontiertem Zustand originalverpackt übergeben. Sofern technische Informationen und eine Aufbauanweisung gewünscht werden, ist dies spätestens 14 Tage vor Abholung bekanntzugeben, damit geeignete Mitarbeiter bei der Auslieferung anwesend sind. In diesem Fall wird eine Einweisungsgebühr gemäß unserer aktuellen Preisliste fällig.

3. Bei Zahlung gegen Rechnung verpflichtet sich der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Rechnungserhalt innerhalb von zehn Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Versand

1. Lieferung erfolgt durch Abholung "ab Werft".

2. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann im Einzelfall eine Versendung vereinbart werden. In diesem Fall trägt der Kunde sämtliche Kosten der Versendung, einschließlich der Kosten für Verpackung und Verladung. Es steht uns frei in diesem Fall den Versand erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises und den vorgenannten Kosten zu veranlassen.

3. Wir behalten uns vor den Versand vom Abschluss einer Transportversicherung im Namen und auf Rechnung des Kunden abhängig zu machen.

4. Für die rechtzeitige Ankunft des versandten Gegenstandes übernehmen wir keine Haftung.

5. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Käufer über.

6. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

§ 5 Lieferung - Abnahme

1. Liefertermine sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird; sie bedürfen der Schriftform.

2. Bei von uns zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Kunden zu setzenden Nachfrist auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Verzug tritt erst mit Ablauf dieser Nachfrist ein.

3. Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen wie z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die uns vorübergehend daran hindern den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1. und 2. genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als sechs Monaten, können wir vom Vertrag zurücktreten.

4. Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen jederzeit berechtigt. Die Rechte des Kunden für den Fall, dass die Teilerfüllung für ihn kein Interesse hat, bleiben hiervon unberührt.

5. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug so sind wir berechtigt Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen. Wird die Abnahme endgültig verweigert, gilt ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 15% des Auftragswerts als vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzanspruchs bleibt uns vorbehalten. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware, unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

3. Wir sind berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug und bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

4. Der Unternehmer ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

§ 7 Konstruktionsänderungen

Wir behalten uns das Recht vor jederzeit Konstruktions- und Materialänderungen vorzunehmen und Ausstattungsmerkmale zu ändern; wir sind jedoch nicht verpflichtet derartige Änderungen auch an bereits bestellten oder ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

§ 8 Gewährleistung

1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

3. Im Rahmen der Nachbesserung können wir in jedem Fall den Mangel selbst oder durch einen von uns beauftragten Dritten beheben bzw. beheben lassen. Der Ort der Nachbesserung bestimmt sich ebenfalls nach billigem Ermessen.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

5. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

7. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 5 dieser Bestimmung).

8. Ist der Käufer Unternehmer gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

9. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

11. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden erlöschen soweit sie Mängel an Teilen betreffen, an denen der Kunde oder ein Dritter ohne unsere Zustimmung Eingriffe vorgenommen hat. Sie erlöschen ferner, soweit der Kunde die mangelhaften Teile nicht in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns behalten.

12. Wir übernehmen insbesondere keine Gewähr für Schäden, die aus nachstehenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere die Nichtbeachtung der Hinweise im Handbuch für den Eigner und Schiffsführer, fehlende bzw. unrichtige Montage, Segelfehler und übermäßige Beanspruchung.

§ 9 Herstellergarantie

1. Der Kunde erwirbt neben dem Gewährleistungsanspruch eine zusätzliche Herstellergarantie mit der Austellung eines Messbriefs, der die Mitgliedschaft in der International Topcat Class Association (ITCA) oder in einer der angeschlossenen nationalen Klassenvereinigungen zur Folge hat.

2. Garantiebedingungen sind in einer separaten Garantievereinbarung geregelt, die mit der Aushändigung des Messbriefs übergeben wird.

§ 10 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

§ 11 Widerrufsrecht

1. Im Fall einer Warenlieferung im Rahmen eines Fernabsatzvertrages können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informations-pflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs.1, 2 und 4 BGB – Info V sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. § 3 BGB – Info V. Zur Wahrung der Wider-rufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

TOPCAT GmbH
Wildmoos 3C
D-82266 Inning am Ammersee

T: +49 8143 99 696 20
info@topcat.de

2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzung (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlas-sung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie es Ihnen im Ladengeschäft etwa möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Inge-brauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von dreißig Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

§ 12 Schlussbestimmung

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

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